Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln den rechtlichen Rahmen für die Beauftragung einer Dienstleistung. Dienstleister ist Tanja Schiller, Sportweg 2, 85296 Rohrbach.
Zwischen dem Eigentümer des Tieres oder einer von ihm beauftragten geschäftsfähigen Person, im weiteren genannt „Auftraggeber“ und Tanja Schiller, im weiteren genannt „Auftragnehmer“, wird in Folge einer beidseitigen Erklärung folgender Dienstvertrag abgeschlossen:
§ 1 Auftrag und Leistung
(1) Der Auftraggeber beauftragt den Auftragnehmer, an einem in seinem Eigentum stehenden Tier Tierheilpraktikertätigkeiten, Trainings oder Schulungen mit dem Auftraggeber durchzuführen.
(2) Wird der Auftrag durch einen Beauftragten des Eigentümers erteilt und gibt es keine Hinweise, dass dies gegen den Willen des Eigentümers geschieht, wird dessen Einverständnis vorausgesetzt.
(3) Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die von ihm angebotene Dienstleistung nach bestem Wissen und Gewissen, in einer Form, die dem Tier in seiner natürlichen Bestimmung gerecht wird, auszuführen.
§ 2 Ort und Zeitpunkt
(1) Der Auftragnehmer erbringet seine Leistung an einem von Auftragnehmer und Auftraggeber beidseits bestätigtem Ort und und zu einem beidseits bestätigten Zeitpunkt.
(2) Der Auftragnehmer erbringt seine Leistung nur, wenn der Eigentümer oder eine von ihm beauftragte geschäftsfähige Person sowie das betreffende Tier anwesend sind, außer, es ist ausdrücklich vereinbart, dass eine Leistungserbringung ohne Anwesenheit des Eigentümers oder einer von ihm beauftragten Person durch den Auftragnehmer alleine ausgeführt werden kann.
(3) Eine Stornierung oder Änderung des Orts oder des Zeitpunkts ist nur mit Bestätigung gültig.
(4) Bei Stornierungen ist eine Vorlaufzeit von 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin einzuhalten. Bei Nichteinhaltung kann ein Schadenersatz maximal in Höhe des Auftragswertes verlangt werden.
(5) Kann die Leistung durch den Auftragnehmer aus vorgenannten Gründen nicht erbracht werden, kann ein Schadenersatz maximal in Höhe des Auftragswertes verlangt werden.
(6) Ein Schadenersatz wird ausgeschlossen bei einer Verhinderung durch höhere Gewalt oder bei offensichtlicher Unmöglichkeit.
§ 3 Abnahme
(1) Die Abnahme erfolgt sofort nach Beendigung der Arbeit des Auftragnehmers durch den Eigentümer oder durch eine von ihm beauftragte geschäftsfähige Person.
(2) Ist der Eigentümer oder die von ihm beauftragte Person zum Zeitpunkt der Abnahme nicht oder nicht mehr anwesend oder verhindert, so gilt die Abnahme als gegeben.
§ 4 Preise und Zahlung
(1) Es gelten die auf der jeweils gültigen Preisliste angegebenen Preise. Eventuelle Vergünstigungen haben keinen Anspruch auf Dauerhaftigkeit.
(2) Die Zahlung erfolgt sofort nach Abnahme in Bar. Eine Zahlung per Überweisung ist nur in Sonderfällen und nach vorheriger Absprache möglich. Diese hat binnen 10 Tagen ohne Abzüge zu erfolgen. Bei Gruppenveranstaltungen erfolgt die Zahlung vor der Teilnahme in bar oder per Überweisung entsprechend der Ausschreibung.
(3) Im Falle der Zahlung per Überweisung unterschreibt der Auftraggeber eine Anerkennung der Leistung und gibt seine privaten Daten zum Zwecke der Rechnungssendung preis.
§ 5 Ende des Dienstvertrages
(1) Mit der Abnahme und der Zahlung endet der Dienstvertrag.
(2) Der Auftragnehmer kann dem Auftraggeber die Teilnahme an Schulungen und Trainings verweigern, sofern keine Haftpflichtversicherung für das Tier besteht, das Tier nicht geimpft ist ( entsprechend der geltenden rechtlichen Grundlagen ), das Tier einen kranken Eindruck erweckt, nicht artgerechte und tierschutzrelevante Hilfsmittel verwendet werden, oder den Anweisungen des Auftragnehmers nicht folge geleistet wird.
§ 6 Rücktritt Gruppenveranstaltung
(1) Der Auftragnehmer kann vom Vertrag zurücktreten (ohne Einhaltung einer Frist), wenn sich der Auftraggeber vertragswidrig verhält, insbesondere das Ziel der Veranstaltung oder andere Teilnehmer gefährdet werden. Ein Ersatz der Teilnahmegebühr ist dann ausgeschlossen.
(2) Eine ordentliche Kündigung durch den Auftraggeber ist nach Beginn des Kurses ausgeschlossen. Nicht in Anspruch genommene Leistungen nach Ablauf der in der Leistungsbeschreibung genannten Frist werden nicht, auch nicht anteilig erstattet. Eine außerordentliche Kündigung durch den Teilnehmer ist nur aus wichtigem Grund möglich (Tod des Tieres). Bereits erhaltene Stunden werden nicht erstattet. Verbleibende Stunden bei außerordentlicher Kündigung aus wichtigem Grund innerhalb der Frist können erstattet werden. Eine Bearbeitungsgebühr von 10,00 € wird einbehalten. Der Auftragnehmer kann den Vertrag außerordentlich kündigen, wenn sich der Teilnehmer vertragswidrig verhält. Ein Ersatz der Teilnahmegebühr ist dann ausgeschlossen.
§ 7 Gewährleistung und Haftung
(1) Der Auftragnehmer haftet nur für Schäden, die in direktem und zeitlichem Zusammenhang mit seiner Arbeit stehen
(2) Der Auftragnehmer übernimmt keine Haftung für Personen-, Sach- oder Vermögensschäden, welche durch Teilnehmer oder deren Tiere verursacht werden. Sollte zum Zeitpunkt eines etwaigen Schadensereignisses das Tier keine gültige Haftpflichtversicherung haben, erklärt sich der Halter bereit, den Auftragnehmer von sämtlichen Schadensersatzansprüchen frei zu stellen. Tanja Schiller übernimmt während des Kurses nicht die Aufsicht über ihr Tier i.S.v. §834 BGB. Der Tierhalter bleibt Aufseher über das Tier. Der Veranstalter haftet nur für Schäden, die von ihm vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt werden. Tanja Schiller haftet nicht für Schäden, die von Dritten (die nicht Vertreter/Erfüllungsgehilfen des Veranstalters sind) und deren Tieren herbeigeführt werden. Jeder Tierhalter haftet persönlich für alle durch seine Tier verursachten Personen-, Vermögens- und Sachschäden.
(3) Die Gewährleistung und Haftung erlischt, wenn den Empfehlungen über die Nutzung oder Haltung des Tieres nicht Folge geleistet wird, das Tier über seine natürliche Bestimmung hinaus belastet wird, der Schaden nicht von ihm zu vertreten ist oder auf mögliche Folgen im Voraus hingewiesen wurde.
(4) Ein Mangel muss dem Auftragnehmer sofort bekannt gegeben werden. Es muss ihm die Möglichkeit der Nachbesserung gegeben werden.
(5) Ein Schaden muss dem Auftragnehmer unverzüglich gemeldet werden. Es muss ihm, einer beauftragten Person, sowie der Versicherung die Möglichkeit zur Begutachtung des Schadens gegeben werden.
(6) Schadenersatz für einen Mangel kann maximal in Höhe des Auftragswertes verlangt werden. Schadenersatz für einen Schaden kann maximal in Höhe der gesetzlichen Mindestsummen verlangt werden.
§ 8 Schlussbestimmungen
(1) Als Vertragssprache steht ausschließlich Deutsch zur Verfügung.
(2) Es gilt deutsches Recht.
(3) Der jeweilige Auftragnehmer behält sich das Recht vor, jederzeit Änderungen der Internetseite, des Angebots, der Regelungen oder Bedingungen vorzunehmen. Es gelten die jeweils zum Zeitpunkt der Beauftragung gültigen Bedingungen.
(4) Verletzt ein Kunde die AGB und der Anbieter unternimmt hiergegen nichts, ist der Anbieter weiterhin berechtigt, von seinen Rechten bei jeder anderen Gelegenheit, bei der ein Kunde diese AGB verletzt, Gebrauch zu machen.
(5) Erfüllungsort, insbesondere für Nacherfüllungen des Auftragnehmers ist der Sitz des jeweiligen Auftragnehmers, für die vertraglichen Verpflichtungen des Kunden, insbesondere für seine Zahlung der Sitz des Auftragnehmers.
(6) Sind oder werden einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Der Vertrag bleibt auch bei Unwirksamkeit einzelner Punkte in seinen übrigen Teilen verbindlich. Anstelle der unwirksamen Bestimmungen sollen diejenigen wirksamen Regelungen treten, die dem Zweck der unwirksamen Bestimmungen am nächsten kommen.
(7) Für sämtliche gegenwärtigen und zukünftigen Ansprüche aus der Geschäftsverbindung zwischen dem Auftragnehmer und dem Auftraggeber ist ausschließlich Gerichtsstand des Anbieters. Der gleiche Gerichtstand gilt, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, nach Vertragsabschluß seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Inland verlegt oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. Im Übrigen gilt bei Ansprüchen des Auftragnehmers gegenüber dem Kunden als Gerichtsstand Pfaffenhofen an der Ilm.
(8) Mit Erscheinen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen, verlieren alle vorherigen Versionen ihre Gültigkeit
Rohrbach 30. Juli 2018